Messunsicherheit
Jede Messung ist auch bei Laborbedingungen Störeinflüssen, wie z.B. minimalen Temperaturschwankungen (+/- 0,5 °C) oder Normal-Toleranzen unterworfen, welche sich in der so genannten Messunsicherheit äußern. Durch hochwertiges Equipment und optimal Prüfanordnungen minimieren wir diese Unsicherheit auf ein für das Messmittel sicheren Wert. Durch statistische Betrachtungen wird dieser Wert in einem Vertrauensintervall von 95 % angegeben und zur Sicherheit mit dem Erweiterungsfaktor k=2 multipliziert. So ist beispielsweise bei unserer DAkkS-Kalibrierung die Messunsicherheit U(95) von Feinzeigern bis 3 mm bei 0,6 µm!
Doch was heißt das für den Befund eines Prüfmittels konkret? In unserem 4-Stufen-Modell für die Befunde haben wir das leicht verständlich für Sie ausgedrückt.
i.O. (1) uneingeschränkt in Ordnung
Der Messwert liegt innerhalb der definierten Toleranzgrenzen. Das Prüfmittel ist auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit U(95) auf jeden Fall i.O. !
i.O. (2) eingeschränkt in Ordnung
Der Messwert liegt innerhalb der definierten Toleranzgrenzen. Das Prüfmittel könnte unter Berücksichtigung der Messunsicherheit U(95) auch n.i.O. sein! Die Wahrscheinlichkeit dass das Prüfmittel jedoch i.O. ist, liegt über 50% bis zu 100% ! Je nachdem wie weit entfernt sich der ermittelte Messwert von der Toleranzgrenze befindet.
n.i.O. (3) eingeschränkt nicht in Ordnung
Der Messwert liegt außerhalb der definierten Toleranzgrenzen. Das Prüfmittel könnte unter Berücksichtigung der Messunsicherheit U(95) auch noch i.O. sein ! Die Wahrscheinlichkeit dass das Prüfmittel jedoch n.i.O. ist, liegt über 50% bis zu 100% ! Je nachdem wie weit entfernt sich der ermittelte Messwert von der Toleranzgrenze befindet.
n.i.O. (4) nicht in Ordnung
Der Messwert liegt außerhalb der definierten Toleranzgrenzen. Das Prüfmittel ist auch unter Berücksichtigung der Messunsicherheit U(95) auf jeden Fall n.i.O. !
Zu diesen Befunden haben wir die Möglichkeit eines weiteren Befunds:
eingeschränkt verwendbar
Prüfmittel die im Befund „ eingeschränkt verwendbar“ stehen haben, werden auch als solche gekennzeichnet. Dieses Prüfmittel hat Einschränkungen!! D.h. das zum Beispiel Teilbereiche nicht funktionstüchtig sind und diese dann auch nicht mehr verwendet werden dürfen. Diese Einschränkung wird dann direkt auf dem Prüfmittel vermerkt.
Beispiel 1) An einem Messschieber fehlt das Tiefenmaß, dann bekommt das PM eine Prüfplakette und einen Aufkleber „ eingeschränkt verwendbar “, die Einschränkung steht dann auch noch auf dem Kalibrierschein.
Beispiel 2) An einem Digitalmultimeter ist die Messfunktion für Wechselstromstärke defekt, dann steht dies direkt auf dem Gerät und auf dem Kalibrierschein. Sofern eine Reparatur unrentabel ist oder eine Reparatur vom Kunden ausgeschlossen wird.